Registrierkasse für Taxi

Die Registrierkasse fürs Taxi – von Kreiseck.

Kreiseck entwickelt seit Jahren Software für Taxiunternehmen und kennt den Alltag im Wagen: Mit Kasseneck kassieren Sie am Handy, das ohnehin im Auto liegt, jeder Fahrgast erhält seinen Beleg als QR-Code, und jedes Fahrzeug führt seine eigene Kasse unter einem gemeinsamen Konto.

Karteck-Kassenansicht am Handy: 18 Euro Personenbeförderung, Zahlung per Karte, Bar oder Zahlungslink
Karteck – Individuallösung von Kreiseck für Taxiunternehmen

Kennen Sie das?

Kassieren im Auto, oft nachts und schnell

Die Fahrt ist zu Ende, der nächste Fahrgast wartet vielleicht schon – kassieren muss im Wagen schnell gehen, auch um drei Uhr früh.

Jeder Fahrgast hat Anspruch auf einen Beleg

Ob Kurzstrecke oder Flughafentransfer: Die Belegerteilungspflicht gilt für jede einzelne Fahrt.

Mehrere Fahrzeuge und Fahrer im Blick behalten

Wer mehrere Wagen oder Fahrer im Einsatz hat, will trotzdem eine gemeinsame Übersicht über alle Umsätze – nicht Zettel aus jedem Auto einzeln zusammensuchen.

So löst es Kasseneck

Kasseneck kassiert dort, wo Ihr Betrieb stattfindet – im Auto – und fasst alle Fahrzeuge in einer Übersicht zusammen.

Kasse am Handy – das Gerät ist ohnehin im Auto

Keine zusätzliche Hardware nötig: Das Handy, das Sie schon zur Navigation nutzen, wird zur Registrierkasse.

Beleg als QR-Code oder Bon

Der Fahrgast erhält den Beleg als QR-Code aufs Handy oder, mit angeschlossenem Drucker, als Bon – die Belegpflicht ist in jedem Fall erfüllt.

Kartenterminal-Anbindung

Terminals von hobex, myPOS, SumUp, Stripe oder GP tom (Global Payments) sind direkt eingebunden – Kartenzahlung im Auto, Beleg automatisch signiert.

Jeder Fahrer meldet sich mit eigener PIN an

Am selben Gerät arbeiten mehrere Fahrer mit eigener PIN. So steht auf jedem Beleg und in jedem Bericht, wer kassiert hat – ohne dass jemand ein zweites Handy braucht.

Trinkgeld getrennt vom Fahrpreis

Trinkgeld ist eine eigene Belegposition und steht in den Berichten getrennt vom Umsatz – für die Abrechnung mit dem Fahrer genauso wie für die Steuer.

Eine Kasse je Fahrzeug, ein Konto fürs Unternehmen

Jedes Fahrzeug erhält seine eigene Kasse, alle laufen unter einem gemeinsamen Konto – mit gesammelten Reports für den ganzen Fuhrpark.

RKSV komplett abgedeckt

Signaturerstellungseinheit, DEP-Führung und FinanzOnline-Meldung sind inklusive – je Fahrzeug korrekt gemeldet.

Ob Ihr Betrieb überhaupt eine Kasse braucht: Schnell-Check zur Registrierkassenpflicht.

In vier Schritten zur laufenden Kasse

  1. Konto anlegen und in der kostenlosen Test-Umgebung ausprobieren – ohne Kreditkarte.
  2. Je Fahrzeug eine Kasse und Signatureinheit über Kasseneck bei FinanzOnline registrieren.
  3. Kasseneck erstellt den Startbeleg je Fahrzeug und übermittelt ihn zur Prüfung. Danach sind Sie startklar.
  4. Kassieren im Auto: signiert, protokolliert, gemeldet – für jedes Fahrzeug einzeln, im Unternehmen gesammelt.

Häufige Fragen aus der Branche

Was kostet eine Registrierkasse für ein Taxi?
19,90 € netto je Kasse und Monat bei Jahreszahlung (238,80 € im Jahr, 23,88 € brutto im Monat) oder 24,90 € monatlich kündbar – Signatureinheit, FinanzOnline-Anmeldung, Einrichtung und alle Pflicht-Belege inklusive, keine Aktivierungsgebühr. Aktionspreis für alle, die bis 31. Dezember 2026 starten, drei Jahre lang; danach 24,90 € bzw. 29,90 €. Am Markt kostet eine Kasse mit Signatur im ersten Jahr rund 250 bis 750 €, weil Zertifikat, Aktivierung und Servicepauschalen dazukommen. Testen ist dauerhaft kostenlos.
Brauche ich als Taxiunternehmen eine Registrierkasse?
Ja, sobald der Betrieb 15.000 € Jahresumsatz (netto) erreicht und davon mehr als 7.500 € bar einnimmt (§ 131b Abs. 1 Z 2 BAO). Kartenzahlungen im Wagen zählen dabei als Barumsatz: Bankomat- und Kreditkarte stellt § 131b Abs. 1 Z 3 BAO der Barzahlung gleich. Die Pflicht beginnt mit dem viertfolgenden Monat nach dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Grenzen überschritten wurden. Einen Beleg schulden Sie dagegen ab der ersten Fahrt, die bar oder mit Karte bezahlt wird.
Darf ich im Taxi händisch kassieren und später in die Kasse nachtragen?
Nein. Die Erleichterung für mobile Umsätze, bei der man unterwegs händische Belege ausstellt und später in der Betriebsstätte nacherfasst, gilt ausdrücklich nicht für Taxi- und Mietwagenunternehmen (§ 7 Abs. 2 Barumsatzverordnung 2015). Das Finanzministerium hält eine Registrierkasse im Fahrzeug für zumutbar. Auch die Kalte-Hände-Regelung greift nicht, weil im geschlossenen Fahrzeug kassiert wird und nicht im Freien (BMF-Erlass vom 29. September 2026, Abschnitt 6.7.3).
Ersetzt der Taxameter die Registrierkasse?
Nur, wenn er selbst die Vorgaben einer Registrierkasse erfüllt, also mit Sicherheitseinrichtung und Datenerfassungsprotokoll arbeitet und Belege nach § 132a BAO ausstellen kann. Sonst sind die Barumsätze laut BMF-Erlass (Abschnitt 3.1.3.2) gesondert in einer eigenen Registrierkasse zu erfassen.
Muss jeder Fahrgast einen Beleg bekommen, auch bei Kartenzahlung?
Ja. Wer bar oder mit Karte zahlt, bekommt einen Beleg (§ 132a BAO); das muss nicht jeder Mitfahrer sein, sondern die Person, die bezahlt. Seit 1. Oktober 2026 genügt ein elektronischer Beleg, wenn er gleich nach der Zahlung abrufbar ist, etwa als QR-Code auf einem Bildschirm, der dem Fahrgast zugewandt ist, oder per E-Mail. Verlangt der Fahrgast Papier, ist ein gedruckter Beleg auszuhändigen.
Zählen Fahrten auf Rechnung oder über Uber und Bolt als Barumsatz?
Fahrten auf Rechnung mit Überweisung, etwa für Firmenkunden oder Krankentransporte, sind kein Barumsatz; sie zählen aber zur 15.000-€-Grenze mit. Wird eine App-Fahrt im Wagen bar oder mit Karte bezahlt, ist sie ein Barumsatz. Für Fahrten, die direkt in der App einer Plattform bezahlt werden, enthält der BMF-Erlass keine ausdrückliche Regel. Wie diese Umsätze in Ihrem Betrieb zu behandeln sind, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Was droht bei einer Kontrolle ohne Kasse oder ohne Beleg?
Wer vorsätzlich keine Registrierkasse verwendet oder keinen Beleg erteilt, begeht eine Finanzordnungswidrigkeit mit Geldstrafe bis 5.000 € (§ 51 Abs. 1 lit. c und d FinStrG), eine Manipulation der Kasse kostet bis 25.000 € (§ 51a FinStrG). Fehlt die Sicherheitseinrichtung, kann das Finanzamt die Umsätze außerdem schätzen. Bei der Kassennachschau können die Prüfer verlangen, dass Sie sofort einen Beleg mit Betrag null erstellen (§ 19 RKSV). Mehr dazu im Beitrag „Strafen ohne Registrierkasse und ohne Beleg“ unter kasseneck.at/wissen/registrierkasse-strafe.
Wie funktioniert der Beleg ohne Drucker im Auto?
Der Beleg lässt sich als QR-Code auf dem Fahrgast-Handy anzeigen – ganz ohne Drucker im Wagen. Wer möchte, kann trotzdem einen mobilen Bondrucker anschließen.
Wir haben mehrere Fahrer und Fahrzeuge – geht das?
Ja. Unter einem Konto führen Sie eine Kasse je Fahrzeug und behalten alle Umsätze gesammelt in Ihren Reports.
Lässt sich das Funkgerät oder Taxameter anbinden?
Über die dokumentierte API ist eine Anbindung grundsätzlich möglich. Ein fertiges Taxameter-Plugin bieten wir aber nicht an – Details klären wir am besten im technischen Gespräch.
Was ist, wenn im Wagen kein Netz ist?
Dann kann Kasseneck keinen Beleg erstellen. Die Signatur entsteht auf dem Server, dafür braucht es eine Verbindung – eine Warteschlange, die Belege später nachsendet, gibt es nicht. Wir empfehlen, ein Funkloch wie einen Ausfall der Kasse nach § 17 Abs. 5 RKSV zu behandeln: dem Fahrgast einen händischen Beleg geben, die Zweitschrift aufbewahren und jeden Umsatz einzeln in Kasseneck nacherfassen, sobald wieder Netz da ist. Wir sagen das lieber vorher, als dass Sie es in der Nachtschicht herausfinden.
Bekomme ich eine Abrechnung je Schicht?
Sie bekommen den Tagesbericht je Fahrzeug – mit Umsatz, Zahlungsarten, Trinkgeld und allen Belegen. Meldet sich jeder Fahrer mit eigener PIN an, lässt sich daraus ablesen, wer welche Fahrt kassiert hat. Eine Schicht, die mitten am Tag beginnt und endet, rechnet Kasseneck nicht eigens ab.
Funktioniert Kartenzahlung direkt im Auto?
Ja. Terminals von hobex, myPOS, SumUp, Stripe oder GP tom (Global Payments) sind angebunden – der Fahrgast zahlt im Wagen, der Beleg ist automatisch signiert.

Alle Fragen & Antworten im FAQ

Bereit für Ihre RKSV-Kasse?

Sofort selbst loslegen – oder mit uns sprechen, wir richten alles gemeinsam ein.

Rückruf innerhalb von zwei Stunden. Werktags 8–18 Uhr; außerhalb am nächsten Werktag bis 10 Uhr.

Lieber schriftlich? Zum Kontaktformular · Erst lesen, was der Test enthält