Konto und Daten löschen
Sie können Ihr Kasseneck-Konto jederzeit löschen lassen. Auf dieser Seite steht, wie das geht, was dabei gelöscht wird — und welche Daten wir aus gesetzlichen Gründen aufbewahren müssen, auch wenn Sie das Konto beenden.
1. Gerät entkoppeln
In der Kassen-App lässt sich das Gerät jederzeit entkoppeln (Einstellungen → Entkoppeln). Dabei werden die auf dem Gerät gespeicherten Anmeldedaten gelöscht; die App kehrt auf den Startbildschirm zurück. Der Betriebsinhaber kann ein Gerät auch aus der Ferne widerrufen — es kassiert danach sofort nicht mehr.
Das Entkoppeln betrifft nur dieses eine Gerät. Ihr Konto und Ihre Daten bleiben bestehen.
2. Löschung beantragen
Ein Kasseneck-Konto entsteht über den Vertragsabschluss, nicht in der App. Für die Löschung genügt dieses Formular — bitte nennen Sie darin den Firmennamen und die E-Mail-Adresse, unter der das Konto geführt wird, damit wir es zuordnen können.
Wir bestätigen den Eingang, prüfen, welche Daten einer Aufbewahrungspflicht unterliegen, und nennen Ihnen, was gelöscht wurde und was bleiben muss. Das erledigen wir innerhalb eines Monats (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).
Lieber per E-Mail? Schreiben Sie an hello@kasseneck.at.
3. Was gelöscht wird
- Zugangsdaten und Anmeldung
- Stammdaten Ihres Betriebs: Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung, Logo
- Kassen-Benutzer samt PIN-Merkmalen, gekoppelte Geräte, Drucker- und Terminal-Einstellungen
- Artikel, Kacheln, Kundenstamm und Entwürfe
- Daten in Ihrer Test-Umgebung — dort entstehen keine steuerlich gültigen Belege
4. Was aufbewahrt werden muss
Belege, das Datenerfassungsprotokoll und Rechnungen unterliegen der Aufbewahrungspflicht nach § 132 der Bundesabgabenordnung — in der Regel sieben Jahre. Nach der Registrierkassensicherheitsverordnung sind sie zudem unveränderbar: Ein einmal ausgestellter Beleg lässt sich weder ändern noch löschen, auch nicht auf Wunsch.
Diese Daten bleiben deshalb bis zum Ablauf der Frist bestehen, auch wenn Sie Ihr Konto beenden. Wir stellen sie Ihnen auf Wunsch vorher zur Verfügung. Nach Ablauf der Frist werden auch sie gelöscht. Alles, was keiner Aufbewahrungspflicht unterliegt, wird sofort entfernt.
Das ist keine Entscheidung von Kasseneck, sondern eine gesetzliche Pflicht des Unternehmers gegenüber der Finanzverwaltung.
5. Ihre weiteren Rechte
Neben der Löschung stehen Ihnen Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung für Anwendung und Kassen-App.